Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Juni 2026 (Az. 6 W 15/26) und stellt sich damit ausdrücklich an die Seite der Wohnungswirtschaft. Das Gericht hatte einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, ohne Zustimmung des Gebäudeeigentümers Glasfaserleitungen bis in einzelne Mietwohnungen zu verlegen sowie den Rückbau bereits installierter Infrastruktur angeordnet. Der FRK sieht darin eine längst überfällige Bestätigung: Marktmächtige Anbieter dürfen sich nicht über bestehende Verträge und Eigentumsrechte der Wohnungswirtschaft hinwegsetzen, nur weil ein einzelner Mieter einen Anschluss bestellt hat.